Häufig gestellte Fragen

Nur als ordentliches Mitglied kann man in einer OÖ Schischule arbeiten.

Vor Kursbeginn muss das fünzehnte Lebensjahr erreicht sein.

Zusätzlich muss das Formular Verzichtserkärung ausgefüllt werden.

Paralellschwung auf roten Pisten

Alle 3 Jahre (Gesetzliche Pflicht)

Carvingschwünge

Geländefahren

Fahren in der Buckelpiste

Sportlicher Skilauf Riestorlauf Buckelpiste Tiefschnee

16-stündiger Erste Hilfekurs nicht älter als 3 Jahre (kann nachgereicht werden)

Falls die 3 Jahre überschritten sind, einen 8-stündigen Auffrischungskurs.

 

Sie müssen vor Kursbeginn 16 Jahre sein.

Die Ausnahme ist eine Verzichtserklärung der Eltern. 

Der Teilnehmer muss vor Beginn des Kurses 15 Jahre sein.

In diesem Fall ist  das unten angeführte Formular (Verzichtserklärung) von einem Elternteil auszufüllen und mit der Anmeldung mitsenden.

Verzichtserklärung

Erhältlich bei Gemeinden, Magistrat bitte bei der Anmeldung mitsenden.

(kann nachgereicht werden)