Häufig gestellte Fragen
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Nur als ordentliches Mitglied kann man in einer OÖ Schischule arbeiten.
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Vor Kursbeginn muss das fünzehnte Lebensjahr erreicht sein.
Zusätzlich muss das Formular Verzichtserkärung ausgefüllt werden.
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Paralellschwung auf roten Pisten
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Alle 3 Jahre (Gesetzliche Pflicht)
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Carvingschwünge
Geländefahren
Fahren in der Buckelpiste
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Sportlicher Skilauf Riestorlauf Buckelpiste Tiefschnee
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16-stündiger Erste Hilfekurs nicht älter als 3 Jahre (kann nachgereicht werden)
Falls die 3 Jahre überschritten sind, einen 8-stündigen Auffrischungskurs.
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Sie müssen vor Kursbeginn 16 Jahre sein.
Die Ausnahme ist eine Verzichtserklärung der Eltern.
Der Teilnehmer muss vor Beginn des Kurses 15 Jahre sein.
In diesem Fall ist das unten angeführte Formular (Verzichtserklärung) von einem Elternteil auszufüllen und mit der Anmeldung mitsenden.
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Erhältlich bei Gemeinden, Magistrat bitte bei der Anmeldung mitsenden.
(kann nachgereicht werden)